Für Kleinunternehmer

E-Rechnung für Kleinunternehmer — was tatsächlich gilt

Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen seit 2025 wie alle inländischen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Von der Pflicht, selbst E-Rechnungen auszustellen, sind Kleinunternehmer nach aktuellem Rechtsstand ausgenommen.

Das heißt aber nicht, dass das Thema für dich irrelevant ist: Geschäftskunden verlangen das Format teils schon jetzt freiwillig, und die Regelung kann sich noch ändern. Wer vorbereitet ist, muss dann nicht kurzfristig umstellen.

Die gute Nachricht: Als Kleinunternehmer bleibst du weiterhin von der Umsatzsteuer befreit — nur das Rechnungsformat ändert sich, falls du dich für XRechnung/ZUGFeRD entscheidest, nicht deine steuerliche Behandlung.

Rechnungshafen berücksichtigt die Kleinunternehmerregelung automatisch: Häkchen setzen, und die Rechnung wird korrekt ohne Umsatzsteuerausweis erstellt — im PDF wie auch im E-Rechnungsformat.