Viele Kleinunternehmer nach § 19 UStG denken, die E-Rechnungspflicht beträfe nur große Firmen. Das stimmt nicht mehr: Ab 2028 müssen auch Kleinunternehmer E-Rechnungen versenden können, wenn sie an andere Unternehmen verkaufen.
Die gute Nachricht: Als Kleinunternehmer bleibst du weiterhin von der Umsatzsteuer befreit — nur das Rechnungsformat ändert sich, nicht deine steuerliche Behandlung.
Rechnungshafen berücksichtigt die Kleinunternehmerregelung automatisch: Häkchen setzen, und die Rechnung wird korrekt ohne Umsatzsteuerausweis erstellt — im PDF wie auch im E-Rechnungsformat.
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