Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 € E-Rechnungen versenden können. Das betrifft zunächst nur größere Betriebe — ab 2028 greift die Pflicht für die meisten übrigen betroffenen B2B-Umsätze. Kleinunternehmer bleiben von der Ausstellungspflicht auch dann ausgenommen.
Wer schon jetzt mit größeren Auftraggebern arbeitet, die 2027 zur Pflicht werden, sollte frühzeitig testen, ob die eigene Rechnungsstellung mithalten kann.
Mit Rechnungshafen lässt sich das kostenlos und unverbindlich ausprobieren, lange bevor der Stichtag kommt.
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