Auch Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Berater, Kreative mit freiberuflicher Tätigkeit) sind von der E-Rechnungspflicht betroffen, sobald sie an andere Unternehmen abrechnen — unabhängig von Umsatzgröße oder Kleinunternehmerstatus.
Der Empfang von E-Rechnungen ist schon seit 2025 Pflicht, der Versand wird ab 2027/2028 gestaffelt zur Pflicht.
Mit Rechnungshafen kannst du schon heute testen, wie eine XRechnung aussieht und funktioniert, bevor es 2028 verpflichtend wird.
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