Auch Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Berater, Kreative mit freiberuflicher Tätigkeit) müssen seit 2025 E-Rechnungen empfangen können, sobald sie an andere Unternehmen abrechnen. Von der Pflicht zur Ausstellung sind Kleinunternehmer nach § 19 UStG derzeit ausgenommen — für alle anderen greift sie gestaffelt ab 2027.
Der Empfang von E-Rechnungen ist schon seit 2025 Pflicht, der Versand wird ab 2027/2028 gestaffelt zur Pflicht.
Mit Rechnungshafen kannst du schon heute testen, wie eine XRechnung aussieht und funktioniert, bevor es 2028 verpflichtend wird.
Haben Sie schon einen Account? Einloggen