Seit 2025 müssen inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Nach Ablauf der Übergangsfristen müssen die meisten Unternehmen bei betroffenen inländischen B2B-Umsätzen strukturierte E-Rechnungen ausstellen. Kleinunternehmer sind von der Ausstellungspflicht derzeit ausgenommen — Rechnungshafen macht dich trotzdem schon heute bereit, falls Kunden das Format verlangen oder sich die Regelung ändert.
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Beispieldaten — deine eigene Rechnung sieht mit deinen echten Angaben genauso strukturiert aus.
| Bezeichnung | Menge | Einzelpreis | Gesamt |
|---|---|---|---|
| Beratungsleistung | 1,00 | 250,00 € | 250,00 € |
| Webhosting (Monat) | 1,00 | 29,00 € | 29,00 € |
Ab 2027 für größere Unternehmen, danach für die meisten betroffenen inländischen B2B-Umsätze. Kleinunternehmer sind von der Ausstellungspflicht aktuell ausgenommen — aber Kunden können das Format trotzdem verlangen.
Erforderlich ist ein strukturiertes, maschinenlesbares Format wie XRechnung (XML) oder ein zulässiges ZUGFeRD-Profil (PDF mit eingebetteter XML) — eine normale PDF allein erfüllt das nicht.
Wer sein Tool jetzt schon nutzt, muss bei einer Ausweitung der Pflicht nichts umstellen — es läuft einfach weiter.
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