Rechnungen nach § 19 UStG korrekt erstellen — ohne Unsicherheit, welche Angaben Pflicht sind.
Als Kleinunternehmer darfst du keine Umsatzsteuer ausweisen, musst dafür aber den korrekten gesetzlichen Hinweis auf § 19 UStG in jede Rechnung aufnehmen. Genau hier passieren bei selbstgebauten Word-Vorlagen die häufigsten Fehler.
Rechnungshafen kennt die Kleinunternehmerregelung: Ein Häkchen im Formular genügt, und die Rechnung wird automatisch ohne Umsatzsteuerausweis erstellt — inklusive korrektem Hinweistext.
Zusätzlich behältst du alle Pflichtangaben nach § 14 UStG im Blick: fortlaufende Rechnungsnummer, vollständige Adressen, Leistungsbeschreibung und Betrag — automatisch korrekt formatiert.
Einmal aktivieren — deine Firmendaten inkl. dieser Einstellung werden für künftige Rechnungen gespeichert.
Kunde, Positionen und Rechnungsdatum eintragen wie gewohnt.
Fertige Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis, mit korrektem § 19 UStG-Hinweis.
Nach aktuellem Rechtsstand nicht zwingend — Kleinunternehmer sind von der Ausstellungspflicht ausgenommen. Empfangen können musst du E-Rechnungen aber bereits seit 2025.
Ja. Das Rechnungsformat hat nichts mit deinem umsatzsteuerlichen Status zu tun — du kannst als Kleinunternehmer freiwillig XRechnung/ZUGFeRD nutzen und bleibst trotzdem von der Umsatzsteuer befreit.
Dann entfällt die Kleinunternehmerregelung ab dem entsprechenden Zeitpunkt. Häkchen im Formular einfach deaktivieren — Rechnungshafen weist dann automatisch Umsatzsteuer aus.